Check-in Gast Registrierung

Dies ist eine erforderliche Übermittlung der im Königlichen Erlass 933/2021 vom 26. Oktober 2024 festgelegten Erfassung von Gästedaten. Jeder, der Unterkünfte in Spanien anbietet muss die Reisenden beim Innenministerium melden, inkl. Ausweiskopie. Das nennt sich „Parte de entrada de viajeros“ (Einreisebericht für Reisende) und ist obligatorisch für alle Touristen in Spanien. Die Daten der Gäste werden beim Check-in überprüft. Bei Nichtübereinstimmung kann eine Beherbergung verweigert werden.